Statuten
1. Name und Sitz
Unter dem Namen Sinfonia Orbis Sonorum (SOS) besteht ein Verein, der den vorliegenden Statuten und den Vorschriften in Art. 60 ff. ZGB untersteht.
Sitz des Vereins ist in Lengnau (Bodenstrasse 15, 5426 Lengnau).
2. Zweck
Die Aktivitäten des Vereins sind das gemeinsame Erarbeiten und Aufführen von Orchesterwerken durch ein Laienorchester unter der musikalischen Leitung eines vom Orchester gewählten Dirigenten.
Das Orchester gibt seinen Mitgliedern die Möglichkeit, sich musikalisch weiterzubilden und neue Bekanntschaften mit Gleichinteressierten zu schliessen.
Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
3. Mitglieder
Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen sein, welche den Zweck des Vereins anerkennen, fördern und mindestens 20 Jahre alt sind.
Der musikalische Leiter und Dirigent wird jährlich vom Vorstand gewählt. Er oder sie kann eine natürliche oder juristische Person sein, die mindestens 20 Jahre alt sein muss und die wöchentlichen Proben sowie Konzerte am Halbjahresende besucht.
Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme von Mitgliedern nach schriftlich eingereichtem Aufnahmegesuch. Der Entscheid des Vorstandes ist endgültig. Ein ablehnender Entscheid muss nicht begründet werden.
4. Mitgliederbeitrag
Der Mitgliederbeitrag wird von der Vereinsversammlung jährlich festgelegt und beträgt CHF 300 pro Jahr. Der Dirigent und musikalische Leiter ist vom Mitgliederbeitrag entlastet.
Mitglieder haben für das Kalenderjahr, in welchem ihre Aufnahme erfolgt bzw. ihre Mitgliedschaft erlischt, den anteilsmässigen Mitgliederbeitrag zu entrichten.
5. Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt durch:
- Austritt
- Ausschluss
- Tod bei natürlichen Personen bzw. Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen
Der Austritt kann jederzeit schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden und tritt sofort in Kraft.
Der Vorstand kann ein Mitglied ausschliessen, wenn es den Mitgliederbeitrag trotz Mahnung nicht bezahlt oder den Interessen des Vereins in schwerwiegender Weise zuwiderhandelt. Der Ausschluss erfolgt nach Anhörung des Mitgliedes und gilt per sofort.
Die Mitgliedschaft ist weder vererblich noch rechtsgeschäftlich übertragbar.
6. Organisation des Vereins
Organe des Vereins sind:
- die Vereinsversammlung
- der Vorstand
- die Revisionsstelle (der Revisor)
Die Vereinsversammlung ist das oberste Organ des Vereins und entscheidet insbesondere über Budget, Wahlen, Statutenänderungen und Auflösung.
Der Vorstand besteht aus 2–4 Mitgliedern und führt die laufenden Geschäfte. Der Verein wird durch Kollektivunterschrift von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern verpflichtet.
7. Vereinsvermögen und Haftung
Das Vereinsvermögen setzt sich aus Mitgliederbeiträgen, Überschüssen, Schenkungen, Veranstaltungsbeiträgen und Vermächtnissen zusammen.
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung oder Nachschusspflicht der Mitglieder ist ausgeschlossen.
8. Statutenänderung und Auflösung
Statutenänderungen und die Auflösung des Vereins bedürfen der Anwesenheit von mindestens der Hälfte aller Mitglieder sowie der absoluten Mehrheit der Stimmen.
Wird das Quorum nicht erreicht, ist eine zweite Vereinsversammlung innerhalb von vier Wochen einzuberufen.
9. Inkrafttreten
Diese Statuten wurden an der Gründerversammlung vom 08.12.2025 genehmigt und treten sofort in Kraft.
Für den Vorstand:
Isabelle Siegrist
Pascal Suter
Claudio Antener